Redebeitrag bei der Mahnwache vom Feministischen Rat zum Tag gegen Gewalt an Frauen* am 25.11.2020

Heute ist internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen*, Lesben, Inter-, Trans-, nicht-binären und queeren Personen und somit Gedenktag für von Gewalt betroffenen Menschen und Opfer von Feminiziden.

Frauen* und Queers sind am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, im Internet, in Clubs und Bars mit sexueller Belästigung und Übergriffen, Stalking und Vergewaltigungen konfrontiert. Weltweit wird geschlechterspezifische Gewalt am häufigsten durch vertraute Personen im vermeintlich geschützten, häuslichen Lebens- und Nahbereich, erlebt; beispielweise in der Ehe, Partnerschaft, Familie oder durch Expartner*innen. Neben körperlicher Gewalt üben Täter*innen häufig psychische, sexualisierte und ökonomische Gewalt aus.

Von Gewalt betroffene Personen können Unterstützung über das bundesweite Hilfetelefon für „Gewalt gegen Frauen“, in Beratungsstellen und Frauen*schutzhäusern bekommen. In Deutschland flüchten jährlich rund 40.000 Frauen* mit ihren Kindern in Frauen*häuser.
Obwohl sexualisierte Gewalt so alltäglich ist, wird sie dennoch kaum öffentlich thematisiert. In Medien wird geschlechtsspezifische Gewalt als „Beziehungs- und Familiendramen“ oder „Eifersuchtstat“ verharmlost. Solche Darstellungen blenden toxische Männlichkeit*, strukturelle Abwertung von FLINTA* Personen und patriarchale Machtverhältnisse aus. 

Als kritische Sozialarbeiter*innen sehen wir eine politische und ethische Verantwortung darin, als Sprachrohr mit Menschen, die nicht gehört oder überhört werden, zu agieren und gemeinsam gegen diskriminierende Strukturen der Gesellschaft zu arbeiten. 

Geschlechterspezifische und häusliche Gewalt müssen als das begriffen werden, was sie sind: Folge immerwährender, struktureller Diskriminierung in einer patriarchalen Gesellschaft.
Die bestehenden patriarchalen Strukturen tragen entscheidend dazu bei, dass von Gewalt Betroffene oftmals dazu gezwungen sind, in einer gewaltvollen Partner*inschaft zu bleiben. Aus Angst von Freund*innen, Familie und Bekannten verstoßen, abgestempelt oder gar beschuldigt zu werden eine angeblich funktionierende Familie oder Beziehung zerstört zu haben.
Oder aufgrund finanzieller Abhängigkeit, denn sofortige finanzielle Hilfen vom zuständigen Jobcenter und Sozialämter bekommen von Gewalt betroffene Personen nicht. Der Antragsweg ist lang und die Barrieren sind insbesondere aufgrund der Schließung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie höher denn je. 
Auch das Erwirken eines Kontakt- und Näherungsverbots durch einen Gewaltschutzantrag ist nicht einfach. Ob dem Antrag zugestimmt oder er abgelehnt wird hängt häufig von der*dem Richter*in ab. Über eine Wegweisung des Gewalttäters entscheidet die Polizei in Einzelfällen willkürlich.

Dass betroffene Personen dem*der Gewalttäter*in nicht wieder begegnen, ist somit keineswegs gewährleistet. Sind gemeinsame Kinder involviert, hat auch der gewalttätige Elternteil in der Regel noch ein Umgangsrecht. So kommt es bei Übergabesituationen immer wieder zu einer erneuten Gefährdung. 
Auch für Kinder ist die Gewalt zwischen den Eltern eine schwere psychische Belastung. Sie sind grundsätzlich mitbetroffen und entsprechend in einem ähnlichen Maße traumatisiert. Das Kindeswohl und die Sicherheit der Betroffenen müssen an dieser Stelle klaren Vorrang vor allgemeingültigen Umgangsregelungen haben. 
Das Risiko Opfer von Gewalt zu werden, potenziert sich bei Mehrfachdiskriminierungen, z. B. in der Kombination mit Homo- und Transfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus oder Antisemitismus. Auch wohnungslose Menschen und Sexarbeiter*innen sind besonders betroffen. 

Geflüchtete Frauen*, Kinder und Queers sind während der Flucht, im Aufnahmeprozess und in notdürftig zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsunterkünften in hohem Maße geschlechtsspezifischer Gewalt, psychischem Druck und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose muss gesetzlich verankert, ernst genommen und umgesetzt werden. Bewohner*innen müssen über vorhandene Beratungsstrukturen sowie individuelle Rechte informiert werden.
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle. Denn an wen sollen sich betroffene Menschen wenden, wenn Gewalt von Sozialarbeiter*innen, Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes oder anderen Teammitgliedern in Machtpositionen ausgeübt wird? 

Die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das 2014 in Kraft trat, wurde in Deutschland erst 2018 mit einem Vorbehalt zu Artikel 59 ratifiziert. Geflüchteten oder migrierten Personen wird dadurch vor Beendigung der „Ehebestandszeit“ kein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Formal gilt zwar eine sogenannte Härtefallregelung, in der Praxis wird diese jedoch selten geltend gemacht. Der Zugang zu Hilfsangeboten und Schutzhäusern ist dadurch erheblich erschwert. Das führt dazu, dass Menschen, selbst wenn sie von Gewalt betroffen sind, bei der*dem gewalttätigen Partner*in ausharren müssen, um ihre „Bleibeperspektive“ nicht zu verlieren. 

Beim Gewaltschutz darf es keine Ausnahmen geben. Jedem Menschen muss es möglich sein, ein gewaltfreies Leben zu führen, ohne Angst vor möglichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen. 
Auf die steigenden Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt seit Beginn der Corona Pandemie wurde von Seiten des Bundesministeriums mit vermeintlich vielversprechenden Kampagnen reagiert, denen keine konkreten Verbesserungen des Hilfesystems folgten.
Finanzierungen von Hilfsangeboten müssen jährlich bei unterschiedlichen Geldgeber*innen beantragt werden. Es gibt keine Planungssicherheit und keine gesetzliche Grundlage zur Absicherung und Etablierung des Unterstützungssystems. 
Der Staat ist verantwortlich, wenn es an Kapazitäten und staatlichen Geldern für Schutz- und Beratungseinrichtungen mangelt und der Weg für Betroffene Hilfe in Anspruch zu nehmen somit erheblich erschwert ist. 

Um von Gewalt betroffene Menschen angemessen unterstützen zu können sowie geschlechtsspezifische Gewalt und patriarchale Strukturen zu bekämpfen, fordern wir:

  • Überregionalen, schnellen Zugang zu Schutz, Hilfe und Beratung
  • den Ausbau von Frauen*schutzhäusern und einen weiteren gesicherten Ausbau von Förderungen und Zuwendungen
  • Zugang zu Corona-Schnelltests für Frauen*schutzhäuser
  • Schnellen Zugang zu finanziellen Hilfeleistungen  
  • die Möglichkeit der zeitnahen Vorsprache bei Jobcentern und Sozialämtern in akuten Notlagen 
  • die Erarbeitung von Schutzkonzepten für Trans-, Inter-, nicht-binäre und queere Personen, die zu Frauen*häusern oft keinen oder einen erschwerten Zugang haben
  • einen bewussten, intersektionalen Umgang mit Mehrfachdiskriminierungen innerhalb von Gewaltsituationen
  • Einheitliche und angemessene Gewaltschutzkonzepte in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose
  • die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ohne Vorbehalte

und

  • Verpflichtende Fort- und Weiterbildungen für Polizei, Richter*innen und Behörden, die über Gewaltschutzfälle entscheiden

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